Lebendfalle – für Mäuse, Waschbären, Marder & Co.
Aktualisiert am: 01.07.2022
Platz | Produkt | ||
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1 | 123jagd Marderfalle Lebendfalle |
Kurz & Knapp
In Deutschland sind alle Wirbeltiere besonders geschützt und dürfen je nach Bundesland und Tierart nur mit spezieller Genehmigung, Jagdschein oder Sachkundenachweis (Fallenlehrgang) bejagt, umgesiedelt oder gefangen werden.
Informieren Sie sich vor dem Kauf und Aufstellen einer Falle über die in Ihrem Wohnort geltenden Regelungen, um hohe Bußgelder zu vermeiden und geschützte Tiere zu schonen.
Eine Ausnahme stellen Ratten, Wühlmäuse und die Hausmaus dar, die Sie auch als Privatperson mit Lebendfallen fangen und an einem anderen Ort wieder freilassen dürfen.
Essenziell für einen tierschutzgerechten Einsatz jeder Lebendfalle ist die häufige Kontrolle und die zeitnahe Entnahme der Tiere aus der Falle.
Wir haben die Informationen in diesem Beitrag aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.
Lebendfallen Testsieger* 2022
Bewertung: 5 von 5 Sternen
Eigenschaften: Lebendfalle für Marder, aus Siebdruckplatten, Abmessungen: 100 x 18 x 21 cm, Gewicht: 5 kg, mit Köder
Stabil, langlebig und standfest: Die
funktioniert sehr effektiv, berichten die Käufer. Marder ließen sich oft innerhalb kurzer Zeit effektiv einfangen. Bei anderen Käufern benötigte der Fang mehr Geduld, aber auch hier ging der Marder dann letztendlich in die Marderfalle.
Der Auslösemechanismus mittels Wippe ist sensibel genug, dass die Falle auch als Lebendfalle für Ratten genutzt werden kann, berichten mehrere Käufer. Besonders gut gefällt den Nutzern außerdem das robuste Material, das wetterfest ist, und dem auch Regen nichts anhaben kann.
Die 123jagd Marderfalle Lebendfalle sei zudem standfest und sturmfest, wozu die stabile Bauweise und auch das höhere Gewicht von 5 kg beitragen.
Ein Lockmittel liegt der 123jagd Marderfalle Lebendfalle bei. Dieses beurteilen die Käufer aber nicht immer als besonders wirkungsvoll, besser funktionierte der Fang oft mit einem schlichten Ei, berichten mehrere Nutzer der Falle.
- aus witterungsbeständigen, hochwertigen Siebdruckplatten
- stabil und robust gefertigt
- wetterfest
- auch als Rattenfalle geeignet
- standfest und sturmfest
- beiliegendes Lockmittel nicht immer wirkungsvoll
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Lebendfalle kaufen – gesetzliche Bestimmungen und richtiger Einsatz
Mit einer Lebendfalle können Sie ungebetene Gäste aus dem Garten vertreiben. Die Tiere werden dabei lebend eingefangen und können so zeitnah fernab des eigenen Grundstücks wieder freigelassen werden. Hierbei sollte man aber die gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Der Erwerb von Lebendfallen ist in Deutschland uneingeschränkt möglich, die Verwendung bei den meisten Tierarten ist jedoch Jägern oder Personen mit einem Jagdschein oder einer Ausnahmegenehmigung vorbehalten. Zudem dürfen nicht alle Tiere umgesiedelt werden (Beispiel Waschbär).
Lebendfallen für Ratten und Mäuse
Gemäß der deutschen Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind alle wildlebenden Wirbeltiere besonders geschützt. Selbst der schonende Lebendfang und das anschließende Umsiedeln dieser Arten ist verboten und kann zu hohen Bußgeldern führen.
Eine Ausnahme stellen Ratten und verschiedene Mäuse dar, die man auch als Privatperson einfangen und bekämpfen darf.
Mäuse und Ratten als Schädlinge
Ratten und die Hausmaus gehören zu den Tieren, die im Haus nicht nur lästig werden können, sondern auch zu hygienischen Problemen und dem Übertragen von Krankheiten führen können.
Wühlmäuse hingegen können Gärten übel zurichten. Gemüse, Zierpflanzen, aber auch Rasenflächen und junge Obstbäume und Sträucher werden geschädigt, wenn die Wühlmäuse ihre unterirdischen Gänge graben und Wurzeln, Rhizome und Zwiebeln benagen und fressen. Spezielle Wühlmausfallen können bei diesen Tieren unterirdisch platziert werden, um sie effektiver fangen zu können.
Da die genannten Tierarten als Schädlinge auftreten können, darf man diese Tiere selbst fangen, sowohl mit Schlagfallen oder anderen Fallen zur Tötung, aber auch mit den tierschonenderen Lebendfallen.
Allerdings sind alle anderen Mausarten wie die Waldmaus oder Gelbhalsmaus geschützt.
Das sollte man bei Lebendfallen für Ratten und Mäuse beachten
Eine Lebendfalle für Ratten und Mäuse ist ideal für Menschen, denen das Leben der Tiere am Herzen liegt und die die lästigen Mitbewohner zwar loswerden, aber nicht töten möchten.
Damit eine Lebendfalle tatsächlich tierfreundlich ist, sollte man aber einige Grundregeln beachten. Dazu gehört, dass die Falle regelmäßig kontrolliert werden muss, denn gerade Ratten und Mäuse sind besonders stressanfällig und benötigen wegen ihres schnellen Stoffwechsels regelmäßig Futter und Wasser, wodurch sie in einer Falle schnell verhungern oder verdursten.
Ansonsten können die Tiere vor Stress, Hunger oder Durst qualvoll in der Lebendfalle verenden. Oder sie sind so geschwächt, dass sie ein Aussetzen in fremder Umgebung kaum überleben.
Mäuse und Ratten aussetzen
Sind Hausmaus, Ratte oder Wühlmaus in die Falle gegangen, kann man sie in weiterer Entfernung wieder aussetzen. Je weiter die Entfernung, desto sicherer ist man davor gefeit, dass die Mäuse oder Ratten wieder nach Hause zurückfinden.
Hausmäuse sollten immer in der Nähe von Gebäuden ausgesetzt werden, da sie in offenem Freiland kaum überleben können. Viele weitere Informationen und Tipps gibt es in unserem Ratgeber zu den Mausefallen lebend.
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Lebendfallen für Waschbär, Marder & Co
Im Gegensatz zu Wühlmäusen, Ratten und Hausmäusen stehen alle anderen Arten von Wirbeltieren unter Artenschutz. Der Fang mit Lebendfallen unterliegt dem Jagdrecht. Verstöße werden als Wilderei geahndet, was mit hohen Bußgeldern verbunden sein kann.
Das Aufstellen der Fallen und das weitere Handling der gefangenen Tiere ist Menschen vorbehalten, die je nach spezieller Regelung einen Jagdschein haben, eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden erhalten haben und / oder die Sachkunde erlangt haben, beispielsweise durch Teilnahme an einem Fallenlehrgang.
Bei allen Fragen hilft es, vorab Rücksprache mit der zuständigen unteren Jagdbehörde oder dem Veterinäramt aufzunehmen, die dazu weitere Informationen geben können.
Spezielle Informationen und Tipps gibt es auch in unseren Ratgebern zu Waschbärfallen und Marderfallen.
Qualitätskriterien für Lebendfallen
Egal, ob man nun eine Lebendfalle für Ratten, Mäuse, Marder, Waschbären oder andere Kleintiere kaufen möchte – einige Kriterien sind essenziell wichtig, damit die Falle tierschutzgerecht ist, die Tiere zuverlässig fängt und auch langlebig und stabil ist.
Witterungsbeständigkeit
Lebendfallen sollten robust und wetterfest sein. Das gilt ganz besonders für Fallen, die im Garten oder im Freiland aufgestellt werden sollen, zum Beispiel Fallen für Marder oder Waschbären.
Als Materialien haben sich hierfür rostfreie Metalle (zum Beispiel hochwertig legierter Stahl), Siebdruckplatten oder wetterfeste Kunststoffe bewährt.
Länge der Falle
Je länger die Falle, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Tier oder dessen Schwanz eingeklemmt wird, was zu Verletzungen führt. Das ist nicht nur eine ethische Frage, sondern ist auch im Tierschutzgesetz klar geregelt, da unnötiges Leid und Schmerzen vermieden werden müssen.
Für Ratten- und Mäusefallen hat sich eine Länge ab 30 cm bewährt, während Marderfallen und Waschbärfallen natürlich deutlich größer sein müssen.
Hierzu sollte man auch beachten, dass es in manchen Bundeländern verschiedene Vorgaben zu Mindestgrößen von Fallen für bestimmte Tierarten gibt.
Zusätzlich sorgen aber auch Bauweise und Auslösemechanismus dafür, dass die Tiere unverletzt gefangen werden. Hierbei können Produktrezensionen sehr hilfreiche Informationen über die jeweilige Lebendfalle liefern.
Selbstschutz
Bisse von allen gefangenen Tieren sind nicht nur äußerst unangenehm, sondern heilen auch schlecht und entzünden sich oft – selbst, wenn es sich “nur” um einen Mäusebiss handelt. Zudem können manche Wildtiere auch Krankheiten übertragen. Selbstschutz ist deshalb wichtig.
Deshalb sollten beim Freilassen der Tiere sowie beim Säubern der Falle Handschuhe getragen werden.
Empfehlenswert sind außerdem Fallen, die sich gut tragen lassen, beispielsweise mit bissgeschütztem Griff, oder die so geschlossen sind, dass gefangene Tiere nicht hindurchbeißen oder –kratzen können, wobei aber dennoch eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist.
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